Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Personen regelt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das Gesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um.

Was sind Verstöße gegen das Unionsrecht?

Verstöße gegen das Unionsrecht sind alle Handlungen oder Unterlassungen, die gegen eine Vorschrift des Unionsrechts verstoßen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verstöße gegen Umweltvorschriften
  • Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften
  • Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften

Wer ist geschützt?

Geschützt sind alle natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht erlangen.

Was sind die Rechte von Hinweisgebern?

Hinweisgeber haben folgende Rechte:

  • Das Recht auf Vertraulichkeit
  • Das Recht auf Schutz vor Repressalien
  • Das Recht auf Unterstützung

Der Kita am Schenkelberg e.V. gibt seinen Mitarbeitenden hier die Möglichkeit, auch anonym Hinweise zu geben und in einem lösungsorientierten Dialog zu bleiben.

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